Behandlungspflege

Einen Anspruch auf eine Behandlungspflege-Leistung durch unsere Organisation besteht beispielsweise bei:

Krankheit

Unfall

Rekonvaleszens

Spitalentlassung

Wir führen folgende therapeutische Massnahmen aus, welche auf ärztliche Verordnung hin erfolgen:

Richten des Medikamentendosetts

Verbandwechsel

Injektionen

Blutdruckmessung

Blutzuckerbestimmung und Insulinverabreichung

Gemäss KVG werden pflegerische Leistungen
nach Verordnung des Hausarztes von der Krankenversicherung bzw. Krankenkasse übernommen. Die Kosten werden auf der Kundenrechnung detailliert ausgewiesen.

 

 

 

Die Leistungsverrechnung erfolgt  ohne MWSt.